25 schuldigte auf den allfälligen Widerruf der mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 8. Mai 2014 (PEN 13 591) bedingt ausgesprochenen Geldstrafe angesprochen, worauf er zu Protokoll gab, mit seinem kleinen Lohn werde er die Geldstrafe sowieso nicht bezahlen können (pag. 1775 Z. 11). Auch bereits auferlegte Bussen wurden durch den Beschuldigten nicht bezahlt, bis diese schliesslich in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt wurden und er ins Gefängnis musste.