12. Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte 12.1 Theoretische Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte wird auf die umfassenden Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen (pag. 1889 ff., S. 45 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 12.2 Subsumtion Für die Subsumtion kann ebenfalls auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1891 f., S. 47 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Erfüllung des objektiven und subjektiven Tatbestands von Art. 285 Ziff. 1 StGB ist unbestritten.