Der Beschuldigte hat sich demnach der Pornografie, begangen durch Herstellen zum Eigenkonsum von 2'909 Bild- und 306 Videodateien mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen im Zeitraum vom 24. April 2018 bis am 2. Mai 2018 sowie am 9., 11. und 12. Juni 2018 einerseits und andererseits durch Besitz zum Eigenkonsum von 2'895 und 287 der vorgenannten Bild- und Videodateien mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen im Zeitraum vom 9. Juni 2018 bis am 11. Dezember 2018, schuldig gemacht. 10.2.2 Zugänglichmachen von Pornografie