Auch die Anzahl und die Grösse der Dateien sowie die Tatsache, dass die Erzeugnisse jeweils in einem Unterordner separat abgespeichert wurden, spricht definitiv gegen ein Versehen. Der Beschuldigte gab bereits früher an, seine Musik nicht mehr mittels eMule herunterzuladen, weil dies schlecht sei, tat es aber dennoch wieder.