Weiter befinden sich darunter Aufnahmen von ebenfalls nicht geschlechtsreifen bzw. minderjährigen Mädchen und vereinzelt Knaben, welche nackt oder teilweise nackt aufreizend posieren, wobei der Genitalbereich fokussiert dargestellt wird. Die Bilder und Filme sind objektiv betrachtet darauf ausgelegt, den Konsumenten sexuell aufzureizen und lassen die gezeigten Minderjährigen als blosse Sexualobjekte erscheinen. Damit handelt es sich bei den genannten Dateien zweifelsohne um harte pornografische Erzeugnisse i.S.v. Art. 197 Abs. 5 StGB, welche tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben (Satz 2 des genannten Artikels).