Er habe nicht extra zugebissen. Er habe schon gebissen, aber nicht extra, es sei eine Reflexreaktion gewesen, er sei sehr wütend gewesen. Hätte der Polizist jedoch mit ihm gesprochen, wäre alles friedlicher verlaufen (pag. 1001 Z. 8 ff. und Z. 25 ff.). Gestützt auf diese Vorfälle wird ersichtlich, dass sich der Beschuldigte offenbar des Öfteren und sehr schnell ungerecht behandelt fühlt und entsprechend heftig reagiert, ohne dass es dafür jedoch Anlass gäbe. So muss es auch im hier zu beurteilenden Fall gewesen sein: