_ schliesslich in die linke Wade. Auch dort machte der Beschuldigte geltend, die Polizei sei unglaublich kalt, wirklich hart und nicht freundlich zu ihm gewesen und hätte ihn geschlagen (pag. 1892 ff., S. 48 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Gleich verhält es sich bezüglich eines Vorfalls im November 2017, wo der Beschuldigte ebenfalls einen Polizisten gebissen hatte und dafür rechtskräftig verurteilt wurde (pag. 993 ff. und pag. 1023). An der damaligen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe nicht angefangen, die Polizisten seien aggressiv auf ihn losgekommen. Er habe nicht extra zugebissen.