_, welcher ebenfalls anwesend war, so ausgesagt. Aus den Aussagen des Beschuldigten wird jedoch deutlich, dass er sich zufolge seiner Gehörlosigkeit als Opfer der Behörden sah und sich von diesen ungerecht behandelt fühlte. Dies war bereits beim – rechtskräftig abgeurteilten – Vorfall vom 11. Dezember 2018 z.N. von I.________ der Fall, wo der Beschuldigte anlässlich einer Personenkontrolle von der Polizei aufgefordert wurde, sich auszuweisen und seinen Laptop auszuhändigen, und sich anschliessend derart dagegen wehrte, dass er ins Polizeiauto getragen und fixiert werden musste. Im Polizeiauto biss er I.________ schliesslich in die linke Wade.