Der Beschuldigte musste somit wissen, dass seine heruntergeladenen Erzeugnisse auch für andere Personen – darunter aufgrund des Zugangs ohne Alterslimite auch an Personen unter 16 Jahren – zugänglich sind. Nach dem Gesagten erweisen sich die angeklagten Sachverhalte gemäss Ziff. 1 und 2 der Anklageschrift als erstellt. 9.3 Zum Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte 9.3.1 Beweismittel Die zur Verfügung stehenden objektiven und subjektiven Beweismittel bezüglich des Vorfalls vom 14. September 2018 im Zug zwischen H.________ und G.________ wurden von der Vorinstanz vollständig und umfassend wiedergegeben;