Wären diese mit dem angeblichen Download von Musik lediglich beiläufig heruntergeladen worden, wäre zu erwarten, dass sich auch andere illegale (bspw. mit Tieren oder Ähnlichem) oder auch legale Pornografie darunter befunden hätte. Die Dateien beinhalteten jedoch allesamt Kinderpornografie, was nichts anderes bedeuten kann, als dass der Beschuldigte explizit danach gesucht und die Erzeugnisse anschliessend heruntergeladen hatte. Mit Blick darauf, dass der Beschuldigte gemäss Beilage zur Anzeige des Bundesamts für Polizei vom 11. Mai 2018 an mehreren verschiedenen Tagen ein File nach dem anderen heruntergeladen hatte (vgl. pag