Hätte der Beschuldigte tatsächlich einfach Musik heruntergeladen und wären die illegalen Dateien einfach so mitgekommen, hätten diese mit Sicherheit nicht derart spezifische Namen gehabt. Hinzu kommt, dass die Dateien stets nur kinderpornografisches Material beinhalteten. Wären diese mit dem angeblichen Download von Musik lediglich beiläufig heruntergeladen worden, wäre zu erwarten, dass sich auch andere illegale (bspw. mit Tieren oder Ähnlichem) oder auch legale Pornografie darunter befunden hätte.