14 er lade die Musik heute über Youtube herunter (pag. 471 Z. 147). Auch an der damaligen erstinstanzlichen Verhandlung am 2. Mai 2019 gab er zu Protokoll, er benutze jetzt einen anderen Anbieter (pag. 1009 Z. 1 f.). Trotz dieser Beteuerungen, die teilweise vor und teilweise nach den hier zu beurteilenden Delikten zu Protokoll gegeben wurden, wurden beim Beschuldigten im vorliegenden Verfahren erneut Dateien aufgefunden, die über das Programm eMule heruntergeladen wurden.