2179 f. Z. 36 ff.). Nachdem ihm bereits während des ersten Verfahrens im Jahr 2013 bewusst war, dass es sich dabei um ein problematisches Programm handelt, gab er im zweiten Verfahren wegen illegaler Pornografie im Jahr 2017 erneut an, er habe bei eMule Musik heruntergeladen. Dabei sei Kinderpornografie mitgekommen (pag. 507 Z. 320 f.). Er habe diese Musik auf eMule heruntergeladen, weil es geheissen habe, es sei eine gute Sache (pag. 507 Z. 340 f.). Im gleichen Verfahren beteuerte der Beschuldigte dann auch,