Dafür spricht in erster Linie, dass der Beschuldigte seit dem Jahr 2013, mithin seit seinem ersten Verfahren wegen illegaler Pornografie, weiss, wie das Programm eMule funktioniert und dass damit illegale Pornografie heruntergeladen werden kann. So führte er anlässlich seiner Einvernahme vom 5. Februar 2013 zur Frage, ob er illegale Pornografie auf seinem Laptop gelöscht habe, aus, «ja sicher, ich hasse Probleme mit der Polizei, darum habe ich solche gelöscht» (pag. 377 Z. 89). Dem Beschuldigten war somit bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass sich illegale Pornografie auf seinem Laptop befand, welche er anschliessend wieder löschen musste.