399) – keine Hinweise auf einschlägige Suchbegriffe gefunden werden konnten. Einerseits kann bereits mithilfe einer einfachen Google-Suche in Erfahrung gebracht werden, wie der Suchverlauf im Client eMule gelöscht werden kann und zudem scheint nicht ausgeschlossen, dass der Beschuldigte eine neue Version des Clients installiert hat. Schliesslich gab der Beschuldigte auf Frage, welche Suchbegriffe er jeweils eingegeben habe, an, dass die Polizei dies ja schon wisse und er es nicht wiederholen müsse. Es sei «damals» schon dasselbe gewesen (pag. 116 Z. 362 f.).