13 Auch in diesem Fall würde der durchschnittliche Tauschbörsen-Benutzer vor dem Download jedoch kurz prüfen, ob sich im Ordner tatsächlich die gewünschten Musikdateien befinden. Dies gilt umso mehr für den Beschuldigten, welcher bekanntlich bereits mehrfach Erfahrung mit angeblich unbeabsichtigtem Herunterladen von kinderpornografischen Erzeugnissen gemacht hat. Zu einem unbeabsichtigten Herunterladen der Dateien passt schliesslich auch nicht, dass die Erzeugnisse nicht sofort gelöscht, sondern in einem eigenen Unterordner auf dem Desktop gespeichert bzw. dorthin verschoben wurden.