Ein Freund habe ihm auch gesagt, dass eMule «ein Scheiss» sei. Jetzt habe er Spotify, das sei viel besser (pag. 161 ff. Z. 461 ff., 536 ff., pag. 1773 Z. 28 ff., 43 ff., pag. 1774 Z. 15 ff.). An der Hauptverhandlung wies die Verteidigung des Beschuldigten zudem darauf hin, dass sich Dateien mit kinderpornografischem Inhalt auf Tauschbörsen gelegentlich unter dem Namen von Filmen oder Musik verstecken würden, weshalb es zum versehentlichen Download von entsprechenden Erzeugnissen kommen könne. Zudem hätten sich bei der Analyse des Laptops des Beschuldigten keine Hinweise auf Suchbegriffe finden lassen, mit welchen dieser nach illegalen Erzeugnissen gesucht habe (pag. 1786 f.).