sich der Beschuldigten im fahrenden Zug mitten im Gang auf den Boden legte oder setzte und nach Aufforderung der Reisezugbegleiterin, den Gang für die übrigen Gäste frei zu geben und die Fahrkarte vorzuweisen, zwar aufstand, sich jedoch weigerte, den Swisspass aus der Hülle zu nehmen, er stattdessen den Swisspass mitsamt Hülle und weiterer Karten aushändigte, sich nach Rückgabe dieser Gegenstände entfernte, diese in eine Ecke schleuderte und kurz darauf der Reisezugbegleiterin hinterherlief und ihr drei Mal mit der Faust, evtl. mit der flachen Hand auf den linken Oberarm schlug, obwohl die Reisezugbegleiterin die Hand