1.1. erster Abschnitt sowie Ziff. 1.2.) besass der Beschuldigte nach deren Herstellung bis zur Sicherstellung vom 11.12.2018 (Hausdurchsuchung). Detailliert wie folgt: 1.1. 45 Bild- (inkl. Duplikat) und 32 Videodateien mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, indem er diese Erzeugnisse am 09.06.2018 mit seinem Notebook ________ herunterlud und in der Folge auf der internen Festplatte ________ aus dem Notebook ________ abspeicherte sowie