1945). Ebenfalls angefochten wurde vom Beschuldigten mit Berufungsanmeldung vom 23. Dezember 2021 die Urteilsberichtigung vom 16. Dezember 2021 die Aufhebung der mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 3. Mai 2019 angeordneten ambulanten therapeutischen Behandlung gemäss Art. 63 StGB (Ziff. 1 der Urteilsberichtigung, pag. 1833, vgl. pag. 1839). Mit Berufungserklärung vom 13. Juni 2022 beantragte Rechtsanwalt D.________ sodann, die Strafe sei zugunsten einer ambulanten Massnahme aufzuschieben sowie gegebenenfalls eine Bewährungshilfe anzuordnen und dem Beschuldigten Verhaltensregeln aufzuerlegen (pag.