Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte demgegenüber oberinstanzlich was folgt (pag. 2189 ff. ff. bzw. pag. 2197 ff., Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19.10.2021 in Rechtskraft erwachsen ist in Bezug auf folgende Schuldsprüche (Ziff. I.2.2 und I.3 des Urteils): 1. wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 11.12.2018 auf dem ________ (Platz) in H.________ sowie auf der Autofahrt zur Polizeiwache in H.________ z. N. von I.________;