Der mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 08.05.2014 ausgesprochene Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu CHF 25.00, ausmachend total CHF 5500.00, gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen und die Verfahrenskosten des Widerrufsverfahrens A.________ aufzuerlegen. VI. Weiter sei zu verfügen: 1. Das Honorar der amtlichen Verteidigerin sei gestützt auf die eingereichte Honorarnote gerichtlich zu bestimmen. 2. Allfällige weitere Verfügungen (insb. Löschung DNA-Profil und dergleichen) seien von Amtes wegen zu treffen.