2162.1). Mit Schreiben vom 17. Juli 2023 reichte die Verteidigung namens des Beschuldigten ein Arztzeugnis ein, welches ihm eine Arbeitsunfähigkeit vom 13. Juli 2023 bis am 21. Juli 2023 attestierte, und behielt sich vor, nach erfolgter Besprechung mit dem Beschuldigten ein Gesuch um Verschiebung des oberinstanzlichen Termins einzureichen (pag. 2167 f.). Ein derartiges Gesuch wurde in der Folge nicht eingereicht bzw. gestellt. 6. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ stellte für den Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (pag. 2186 f. bzw. pag. 2194 f., Hervorhebungen im Original):