Die BVD teilte daraufhin mit, es sei versucht worden, die Verfügung dem Beschuldigten zuzustellen, was am 23. September 2022 via dessen Beiständin gelungen sei. Dem Beschuldigten sei die Verfügung zudem erklärt worden, dieser habe den Empfang jedoch verweigert. Die Verfügung sei in Rechtskraft erwachsen (pag. 2162.1).