Hingegen habe die Polizei intervenieren müssen, da der Beschuldigte am 17. Juni 2023 als Geschädigter in eine Schlägerei verwickelt gewesen sei (pag. 2162). Bezugnehmend auf die Verfügung vom 6. September 2022 der BVD betreffend Aufhebung der ambulanten Behandlung erkundigte sich der Vorsitzende am 17. Juli 2023 telefonisch bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten (BVD) nach der Rechtskraft dieser Verfügung. Die BVD teilte daraufhin mit, es sei versucht worden, die Verfügung dem Beschuldigten zuzustellen, was am 23. September 2022 via dessen Beiständin gelungen sei.