Mit Eingabe vom 12. Juli 2023 teilte Rechtsanwalt E.________ mit, sowohl er als auch die Strafklägerin würden auf eine Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung verzichten, und reichte namens der Strafklägerin schriftliche Anträge ein (pag. 2143 ff.). Aufgrund einer aktenkundigen E-Mail der Fachstelle Bedrohungsmanagement Region ________ vom 5. Oktober 2022, aus welcher hervorging, dass diese die aktuelle Situation des Beschuldigten ständig überprüft und entsprechende Massnahmen trifft, erkundigte sich die Strafkanzlei des Obergerichts des Kantons Bern am 14. Juli 2023 bei der Fachstelle telefonisch nach dem aktuellen Stand.