mit, aufgrund mehrerer und längerer Abwesenheiten in den nächsten Monaten werde es ihm ab dem 1. September 2022 nicht mehr möglich sein, das Mandat des Pflichtverteidigers des Beschuldigten weiterzuführen und ersuchte um Entlassung aus dem amtlichen Mandat. Gleichzeitig teilte er mit, dass Rechtsanwältin J.________, Mitarbeiterin desselben Büros, bereit sei, das Mandat des Beschuldigten zu übernehmen (pag. 1967 f.). Nachdem mit Verfügung vom 23. August 2022 mitgeteilt wurde, über das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden (pag.