_ bestätigte für den Beschuldigten mit Eingabe vom 18. August 2022, die Ziffern betreffend Zivilpunkt würden von ihm nicht angefochten (pag. 1967 f.). I.________ liess sich nicht vernehmen, weshalb dieser mit Verfügung vom 23. August 2022 aus dem Verfahren entlassen wurde (pag. 1970 f.).