Auch in Bezug auf den Zivilpunkt wurde festgehalten, dass diese Punkte durch den Beschuldigten nicht angefochten worden und damit ebenfalls in Rechtskraft erwachsen seien. I.________ wurde infolgedessen mitgeteilt, ohne Gegenbericht seinerseits werde davon ausgegangen, dass er sich am oberinstanzlichen Verfahren nicht mehr beteiligen werde (pag. 1963). Rechtsanwalt D.________ bestätigte für den Beschuldigten mit Eingabe vom 18. August 2022, die Ziffern betreffend Zivilpunkt würden von ihm nicht angefochten (pag.