I.1.-3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 1806). In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft von einem Tag, zu einer Landesverweisung von fünf Jahren, zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 39'395.15 sowie zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 3'411.00 an die Strafklägerin für ihre Aufwendungen im Verfahren (Ziff. I.1.-4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag.