1. B.________ wird zuhanden der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Bern aus dem vorzeitigen Massnahmenvollzug entlassen. Kurzbegründung: Die für die Anordnung von Sicherheitshaft erforderlichen Voraussetzungen des dringenden Tatverdachts sowie des Vorliegens eines besonderen Haftgrundes (Flucht-, und Wiederholungsgefahr) sind nach wie vor erfüllt.