Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 492 Tagen (28. Juni 2020 bis 1. November 2021) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass die Strafe am 2. November 2021 vorzeitig angetreten wurde und dass B.________ am 28. Dezember 2021 in den vorzeitigen Massnahmenvollzug übertrat. 2. Zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend CHF 700.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 20 Jahren.