93 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 28. Oktober 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. das Strafverfahren gegen B.________ wegen Verleumdung (evtl. übler Nachrede), angeblich begangen am 13. März 2020 in AZ.________ (AKS Ziff. I. 6.) infolge Rückzugs des Strafantrags eingestellt wurde; B. B.________ freigesprochen wurde: