90 sich in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet (Art. 183 Abs. 2 i.V.m. Art. 426 Abs. 4 StPO). Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Strafkläger 4 zuhanden von Rechtsanwalt H.________ die Differenz von CHF 139.15 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 433 Abs. 1 StPO). Rechtsanwalt H.________ hat in diesem Umfang gegenüber seiner Klientschaft ein Nachforderungsrecht (Art. 42a KAG). VII. Verfügungen