2231 ff.), welche zu keinen Beanstandungen Anlass gibt, festgesetzt. Bei einem gebotenen Zeitaufwand von 2.5833 Stunden resultiert ein amtliches Honorar von CHF 516.66, was zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer CHF 644.85 ergibt, welcher Rechtsanwalt H.________ durch den Kanton Bern auszurichten sind. Der Kanton Bern kann vom Beschuldigten die Erstattung der amtlichen Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung des Strafklägers 4 verlangen, wenn er