Rechtsanwältin C.________ Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwältin C.________ (ab 19. August 2022) wird die Entschädigung gestützt auf die Honorarnote vom 28. Oktober 2022 (pag. 2796) festgesetzt. Bei einem gebotenen Zeitaufwand von insgesamt 47.83 Stunden resultiert ein amtliches Honorar von CHF 9'566.67, was zuzüglich Reisezuschlag, Auslagen sowie der Mehrwertsteuer CHF 11'097.05 ergibt, welche Rechtsanwältin C.________ durch den Kanton Bern auszurichten sind.