89 37.3 In oberer Instanz 37.3.1 Entschädigung der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten Rechtsanwalt K.________ Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt K.________ wurde für das oberinstanzliche Verfahren (bis zur Entlassung aus dem amtlichen Mandats mit Verfügung vom 11. August 2022) mit Verfügung vom 16. September 2022 auf CHF 2'862.00 bestimmt. Dagegen erhob Rechtsanwalt K.________ Beschwerde ans Bundesstrafgericht.