für die im erstinstanzlichen Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 2'532.05 im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 2'025.65, zurückzuzahlen und Rechtsanwältin BF.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von insgesamt CHF 619.25 im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 495.40, zurückzuerstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse (Art. 135 Abs. 4 StPO). Rechtsanwalt K.________ Für ein Rückkommen auf die Höhe der amtlichen Entschädigung des (ehemaligen) amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt K.___