Die vom Beschuldigten erlittenen Brandverletzungen vermögen einen Verbleib in der Schweiz nicht zu rechtfertigen. Gegen den Beschuldigten wurde bereits mit Urteil des Cour d’appel pénale du Tribunal cantonal Lausanne vom 3. Mai 2019 ein Landesverweis von fünf Jahren ausgesprochen. Die Katalogtat welche vorliegend zum Landesverweis führt erfolgte im Zeittraum, in der die ausgesprochene Landesverweisung noch wirksam war. Es ist nicht ersichtlich, weshalb der Beschuldigte die Schweiz nicht hätte verlassen können. Es liegen zahlreiche Vorstrafen gegen ihn vor und vorliegend hat er ein