_ schätzte das Rückfallrisiko für mittelschwere bis schwere Gewaltdelikte im mindestens mittelhohen Bereich ein. Das Risiko hängt letztendlich – gemäss Gutachter – vom Verhalten der zukünftigen Konfliktpartner und den situativen Gegebenheiten ab. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass der Beschuldigte seit nunmehr rund zehn Jahren Delikte begeht, welche auf mangelnde Impulskontrolle schliessen lassen. Teils hatte der Beschuldigte auch ein Messer dabei. Dennoch ist es bislang – glücklicherweise – bis zum Vorfall vom Juni 2020 noch nie zu einem schweren Delikt gegen Leib und Leben gekommen, was darauf hindeuten könnte, dass der Beschuldigte vor dem Äussersten doch noch zurückschreckt.