83 lerdings einen Grad, der im Falle einer Unbehandelbarkeit eine Verwahrung rechtfertigen könnte, ist das Kriterium der Dauer des Freiheitsentzugs von beschränkter Tragweite (Urteile des Bundesgerichts 6B_1143/2018 vom 22. März 2019 E. 2.5.1 und 6B_930/2018 vom 21. Januar 2019 E. 1.2.3 mit Verweis auf BGE 137 IV 201 E. 1.2). 33.2 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung brachte in ihrem Parteivortrag einzig vor, eine Verwahrung sei nicht verhältnismässig (pag.