Faktoren wie Eingliederung, familiäre Unterstützung, Intelligenz, Introspektionsvermögen sowie grundsätzliches Verständnis von psychologischem Denken und Psychotherapie würden dabei eine Rolle spielen und im Einzelfall für einen Behandlungsversuch sprechen, wobei sich beim Beschuldigten in all diesen Punkten ein negatives Bild zeige. Hinzu komme, dass der Beschuldigte keine Einsicht in sein Störungsbild zeige, sozial desintegriert sei, kein Introspektionsvermögen erkennen lasse und vor allem auch keinen Integrationswillen zeige.