Der Beschuldigte ist insbesondere auch wegen Beschimpfungen und wegen Hinderung einer Amtshandlung einschlägig und mehrfach vorbestraft. Gestützt auf die Täterkomponente ist die Geldstrafe von 53 Tagessätzen auf 70 Tagessätze zu erhöhen. 27.11 Tagessatzhöhe Die Höhe des Tagessatzes beträgt in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00. Sie wird nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum bestimmt.