Diese werden im Umfang von 4 Tagessätzen asperierend berücksichtigt. Damit erhöht sich die Einsatzstrafe von 49 auf 53 Tagessätze Geldstrafe. 27.9 Fazit Tatkomponenten Für die mit Geldstrafe zu sanktionierenden Delikte resultiert damit – ohne Berücksichtigung der Täterkomponenten– eine vorläufige Gesamtgeldstrafe von 53 Tagessätzen. 27.10 Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten ist auf die vorangehenden Ausführungen zu verweisen (Ziff. 28). Der Beschuldigte ist insbesondere auch wegen Beschimpfungen und wegen Hinderung einer Amtshandlung einschlägig und mehrfach vorbestraft.