73 27.7 Asperation für die Beschimpfung vom 7. März 2020 Der Beschuldigte beschimpfte die Justizvollzugsbeamte T.________ als «sale pute» sowie «tous connards». Dabei waren keine weiteren Personen anwesend. Der Kammer erscheint eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen als angemessen, wobei damit der verminderten Schuldfähigkeit bereits Rechnung getragen wurde. Davon sind 3 Tagessätze zur Einsatzstrafe zu asperieren, womit sich diese von 46 Tagessätzen auf 49 Tagessätze erhöht. 27.8 Asperation für die Hinderung einer Amtshandlung