__, weitere Personen konnten dies nicht hören. Die Kammer erachtet – unter Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit – eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen als angemessen, wovon 3 Tagessätze zur Einsatzstrafe zu asperieren sind. Diese erhöht sich damit von 43 auf 46 Tagessätze Geldstrafe.