Davon sind 5 Tagessätze zur Einsatzstrafe zu asperieren. Diese erhöht sich damit von 30 auf 35 Tagessätze Geldstrafe. 27.4 Asperation für die Beschimpfung vom 8. August 2019 gemäss Ziff. 7.1.2 der Anklageschrift Der Beschuldigte beschimpfte den Polizisten I.________ als dieser die erkennungsdienstliche Behandlung durchführen wollte mit den Schimpfworten «connard», «nique ta mère», «sale raciste» sowie «fils de pute». Der Beschuldigte warf dem Polizisten I.________ zahlreiche Schimpfwörter an den Kopf. Unklar ist, ob dies neben I.________ noch weitere Personen mitbekommen haben.