71 26.6.5 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten sind insgesamt deutlich straferhöhend zu berücksichtigen. Ins Gewicht fällt vorab, dass die zahlreichen ausgesprochenen und vollzogenen Freiheitsstrafen den Beschuldigten nicht von weiterer Delinquenz abhielten. Die asperierte Tatkomponentenstrafe von 29 Monaten und 10 Tagen ist auf 36 Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen.