26.6.2 Vorstrafen Der Strafregisterauszug des Beschuldigten erstreckt sich über sieben Seiten und erfasst 14 Strafurteile, wobei viele davon einschlägige Delikte betreffen (pag, 2618 ff.). So wurde der Beschuldigte bereits in sechs Urteilen wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gesprochen. Weiter erfolgten jeweils mehrere Schuldsprüche wegen Diebstahl, einfacher Körperverletzung, Drohung oder Beschimpfung. Mit einer Ausnahme wurde der Beschuldigte in sämtlichen Urteilen mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert. Ebenso wurde bereits eine Landesverweisung ausgesprochen.