70 26.6 Täterkomponenten 26.6.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte machte zu seinem Vorleben und seinen persönlichen Verhältnissen nur sehr wenige Angaben. Hinzu kommt, dass sich der Beschuldigte in seinen wenigen Aussagen widersprach. Entsprechend lassen sich nur wenige Punkte zum Vorleben zuverlässig erstellen. In Anlehnung an die vorinstanzlichen Feststellungen (pag.